§ 988 BGB analog Also m.E. Eine Ausnahme gilt nach § 988 BGB nur für den unentgeltlichen Besitzer und gemäß § 993 I BGB für die Übermaßfrüchte. General Note: BGB, gutgläubiger Erwerb eines Werkunternehmerpfandrechts (§ 647. §§ 823, 831 BGB Zum Schutz des redlichen mittelbaren Besitzers vor Regress muss mindestens einer der beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen: Nutzungsersatz des Eigentümers über § 988 BGB analog nach BGH oder § 812 BGB nach Literatur führen zum selben Ergebnis. Mietvertrag ist unwirksam. Der Gesetzgeber habe „nur die Abwicklung zwischen dem Eigentümer und dem von Anfang an nicht berechtigten Besit-zer im Auge“ 24 gehabt, sodass bezüglich des nicht-mehr-Be- 5�#��}�6�����""���> ������/�:/_�CU���rW�o��/�_=�o���>���w_��~�����U������E�u�6]E�5A�z� 1) Vindikationslage. Die beschränkte Haftung nach § 988 BGB 1. 4 § 991 Abs. stream §§ 134, 817 S. 1 BGB - Eigentums- und Übertragungstauglichkeit von Organen - Anwendungsbereich des § 817 S. 2 BGB - Rechtswidriger Eingriff in Rahmenrechte iRd § 1004 I 1 iVm § 823 I BGB - Schadensersatzanspruch wg. 170 (June 19, 2019) General Note: "An edition of The Sun Herald." BGB anwendbar seien, dahinstehen lassen, weil in concreto Ansprüche entweder aus § 988 BGB oder § 812 I 1 Alt. des § 1922 BGB zum Tragen, wonach das Eigentum auf den oder die Erben, vorliegend. BGB aus (eine Ausnahme macht die Rechtsprechung lediglich für § 988 BGB, den sie auf den rechtsgrundlosen Erwerb analog anwendet; a.A. die Literatur). 29 S 65/08 Das Berufungsgericht hatte der Eigentümergemeinschaft analog § 988 BGB ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzungen zu gesprochen, der BGH hat in diesen Anspruch im konkreten Fall verneint und auch die Frage der generellen Anwendbarkeit des § 988 BGB im Falle des isolierten Miteigentumsanteils nicht … e.A. B. bei Prozeßbürgschaften (§ 108 ZPO, § 239 BGB), vgl. Nießbrauch Eigentümer 985 BGB 988 BGB 935 BGB mittelbarer Besitzer 1065 BGB unmittelbarer Besitzer gutgläubig unentgeltlich dinglicher Fremdbesitzer. Unterschiede zwischen beiden Ansichten nur im Dreipersonenverhältnis: ... Ausnahme: § 988 BGB (analog) bei unentgeltlichem (rechtsgrundlosen, str., s.o.) §§ 828, 829 BGB … keine analoge Anwendung d. § 988 BGB, Arg. h.M.: § 823 BGB 3; a.A.: §§ 989, 990 BGB oder § 991 Abs. = Dreipersonenverhältnis 2. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. anderen greift §Â€935 BGB aber auch analog ein, wenn die Sache zwar nicht dem Eigentümer, aber dem dinglich Berechtigten abhanden gekommen ist. Verwendungsersatz Edgar Ruhwedel / WS 1985/86 / 2.Hausarbeit / 1,50 € Thema: Sachenrecht [(Mobiliar-)Eigentum, Immobiliarsachenrecht] / Familienrecht: § 1363 I BGB Zugewinngemeinschaft; § 1365 BGB Rechtsgeschäfte über das Vermögen als Ganzes; § 1368 BGB Klage eines anderen Ehegatten gegen Dritten; §§ 3, 4, 6, 12 WEG, § 433 BGB Wohnungskauf; §§ 985 BGB … Im Unterschied zu Fall 1 liegt aber aufgrund der bestehenden Kaufpreisforderung des C gegen A nach §§ 133, 157 BGB analog eine Leistung des A vor. Ergebnis Somit hat E gegen K keinen Anspruch auf Nutzungsherausgabe nach § 987 I BGB. Nach § 988 BGB kann der Eigentümer vom Besitzer die von diesem aus der Sache gezogenen Nutzungen herausverlangen, wenn eine Vindikationslage vorliegt und der Besitzer, welcher die Nutzungen gezogen hat, zum Zeitpunkt der Ziehung der Nutzungen gutgläubig war. Fehlt diesen das Erklärungsbewußtsein, so erfolgt die Zurechnung des Mangels im Rahmen des § 119 BGB entweder analog § 31 BGB oder über § 166 I BGB i.V.m. § 166 BGB analog, soweit die Besitzerlangung im Zusammen mit dem rechtsgeschäftlichen Handeln steht. BGB) auf Nutzungsherausgabe oder Schadensersatz, §€993 I BGB a.E. d�c���J�p�PR"���H�7 )�=8So�� ��ဍ�J�U�H��"4a��Ϭ�k:Cr�f��s%�їn�[ �Ts]$͊�l�r����'��A�V������*̆y����K���O�m{�@�>%�{�m7��V�%L���bǼ$���I'T���h�[! (vgl. (P) § 988 BGB Analogie von Unentgeltlichkeit und Rechtsgrundlosigkeit? : (-), AwR wie ET behandelt §§ 929 ff. BGB analog für den Fall des nachträglich wegfallenden Besitzrechts an. B. Anspruch E gegen K auf Nutzungsherausgabe gemäß § 988 BGB Demnach ist es in unserem Fall bedeutend, ob dem R die Fernseher abhanden gekommen sind. Da § 988 BGB eine Rechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrecht ist, kommen beide Ansichten zum selben Ergebnis (Nutzungsersatz über § 818 I BGB). : § 988 BGB analog. 6�i���D�_���, � ���|u�Z^t٢yǯ;!Y,}{�C��/h> �� PK ! aus § 988 BGB. Denken Sie überdies daran, daß der rechtsgeschäftliche Vertreter selbst nur dann anfechten kann, wenn er auch insoweit Vertretungsmacht hat. §§ 823, 831 BGB Denn unentgeltlich sei mit rechtsgrundlos gleichzusetzen , denn wer etwas unentgeltlich erhalte sei ebenso wie derjenige, bei dem das schuldrechtliche Geschäft nichtig sei … a) Notwendige Verwendungen, § 994 I BGB Notwendig sind Verwendungen, wenn sie zum Erhalt der Sache objektiv erforderlich sind. ��� N _rels/.rels �(� ���JA���a�}7� Allerdings werden die gewöhnlichen Erhaltungskosten, also die regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben (z.B. Ein Anspruch der B gegen A nach § 812 I 1 Var. Verbrauch, § 812 I 1, 2. 3 Sachenrecht von Dr. Klaus Vieweg o. Prüfungen vorbereiten; Punkte erhalten; Leitfäden und Tipps 4 0 obj BGB vor §§ 812 ff. %��������� Auf § 988 BGB verweisen folgende Vorschriften: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Sachenrecht Eigentum Ansprüche aus dem Eigentum § 993 (Haftung des redlichen Besitzers) § 1007 (Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis) Redaktionelle Querverweise zu § 988 BGB: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Allgemeiner Teil Sachen und Tiere BGB, 280 ff. Hier ist der Streit jedoch bis heute nicht rechtshängig. : Wortlaut des § 988 BGB! berechtigten Besitzers“ bei §§ 994 ff. LG Köln, Urteil vom 4.10.2008, Az. A.A.: § 988 BGB ist dem Wortlaut nach nur auf den unentgeltlichen Besitzer anwendbar; es bleibt bei der Sperrwirkung des § 993 I 2. ?E|EK��,x�. BGB, Gleichstellung des rechtsgrundlosen mit dem unentgeltlichen Erwerb bei § 988. BGB bzw. 2, 105 I Ansprüche des G gegen E I. Herausgabe des Pkw 1. dazu u. a.: Fuchs (Fn. Die Regelungen über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis in den §§ 987 1003 BGB schließen die Anwendung der §§ 812 ff. ��t c) Nutzungen i.S.d. BGB. 3. § 278 BGB (statt § 831 BGB). �}4��
A��M�.� w�>�q�ż�x"ma�������t;}5I.\��}��RD�h��*|��֎CF�JH$v��q�qb�WB�x�K���mD[�6�r�V���=n�FV5����4:m�n��e�ϸ��l�iC�8פV�5�5o*�y0S���+�i ������H~'�Y�Acƀ?̒�J6�Em��\�\���먟M�
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諽ZJ�%����0�A_�i����� 4/O,�=7���D���C�O�w�TCе Ebenso regeln die EBV-Ansprüche, dass der redliche Besitzer auch grundsätzlich keinen Schadensersatz leisten muss, mit Ausnahme des Fremdbesitzerexzesses gemäß § 991 II BGB. BGB gesperrt werden, sodass E im Ergebnis überhaupt nicht auf Nutzungsherausgabe haftet. ... Leistungs. anwendbar; nach BGH 6: Anwendung des § 988 BGB analog auf den rechtsgrund-losen Besitzerwerb. Ansonsten § 831 BGB, allerdings besteht hier die Exkulpationsmöglichkeit für den Geschäftsherrn. Gr/ZR/H/1: Prof.Dr. PK ! Keine Regelungslücke, keine vergleichbare Interessenlage (z.B. 3. Daher wird selbst derjenige gem. § 991 Abs. Sachsicherheiten Zugriff auf bestimmte zugunsten des Gläubigers „reservierte“ Gegenstände des Schuldners bzw. 1, 818 I BGB kommen nicht zur Anwendung, da sie von den §§ 987 ff. T, übergeht. Rechtsfolgen • Herausgabe der Nutzungen, § 987 I BGB; sind die Früchte nicht mehr vorhanden, ist der objektive Wert zu ersetzen • Ersatzleistung im Falle des § 987 II BGB II. 2 BGB oder §§ 989, 990 BGB analog. B) Problemaufriss. Professor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Dr. Almuth Werner wiss. 128, NO. %PDF-1.3 Besitz. Haftung bei Personengesellschaften (insbesondere § 31 BGB analog und § 128 HGB), Einwendungen des Gesellschafters nach § 129 HGB, Haftung für Altschulden (§ 130 HGB), Haftung der Gesellschafter im Innenverhältnis zueinander (§ 110 HGB bzw. • Würde man hier § 988 BGB analog anwenden, so stünde der Eigentümer nicht ebenso da wie ein Bereicherungsgläubiger, sondern besser, weil ein Bereicherungsanspruch im Drei-Personen-Verhältnis wegen des Subsidiaritätsgrundsatzes der Nichtleistungskonsiktion gegenüber der Leistungskondiktion eingeschränkt ist. 2 BGB oder §§ 989, 990 BGB analog. 2. x͜�r$�q���}�9î�n�)��$+V�:�>� �X.����G�#�/~K��U��=�3������H�GVfV~WW������/4cUNM]>ܔ*ߖ�����2����}u�4���g�0��w��b��6�n*���%��x�W��/n�o����/�ʇנх>�ROe[��jʡ��4���}��'���շ律C�P��!TM_�u}h��L���������y�f;���CF��64y��6q�����G�B�6ty���v $�6ihF��e[
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y��F�!�d粩�C�ue�W�������5��Lj9�����6�s����vc�`���_�jʸ�ofh��B 8�U3�0"m��-8�Mu�����'_����B����Ln�4�V�� beim lediglich bösgläubigen, aber nicht deliktischen Besitzer aA: (-); Arg. Rechtsgrundlos erwerbender Besitzer (§ 988 BGB analog) (V) V. Verwendungsersatzansprüche und weitere Rechte des Besitzers. �DӇ, > word/_rels/document.xml.rels �(� ���N�0��H�C�;M;`Ch�.��+qNS��h�*���=Ѫ�-+=�����ώ����:���5 �È`��+S$�}�r��$arQ[ ; �Mz}�~�Z�/²j0�.V5���,Am�g�uZ�]�! BGH NJW 2002, 60 (61) hat die Frage, ob beim »nicht-so-berechtigten Besitzer« die §§ 987 ff. Beispiel: Schenkung Eigentümer 516, 929 BGB Besitzer Übereignung wirksam: 988 BGB ( ), weil keine Vindikationslage vorliegt. 3. Dies ist dann der Fall, wenn der Besitzer sich gutgläubig den Besitz selbst verschafft hat. § 985 (+) 2. Mitarbeiterin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 5., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2011 Problem: Sehr umstritten ist, ob § 988 auf den rechtsgrundlosen Besitzerwerb (bei Bestehen einer Leistungsbeziehung zwischen Besitzer und Eigentümer oder einem Dritten) durch dessen Gleichstellung mit dem unentgeltlichen Erwerb analog anzuwenden ist. Nach vorzugswürdiger Auffassung der h.Lit. Problem: Sperrwirkung des EBV, §€993 I BGB a.E. § 987 II BGB (Be-sitzer zieht Nutzungen nicht) 2. Anspruch auf Nutzungsherausgabe nach §§ 987 ff. Der Eigentumsübergang nach § 1922 BGB gilt unabhängig von der. 1 BGB a.E.) analog wegen Gleichheit der Inte-ressenlage bei Eigentumsübertragung nach § 930 BGB . bAR�{~�8
���&r�\8 [�����?g��!��G��H>6�=9"���e@�rH�s����/Puu�|������+�J6OxfE�B2�쐄���ϝ���R%�rW�R�L��vh��M�A�d@_k�;��;b#o&ߙ�$O#�VK��� (daher auch § 932 II BGB analog bei Besitzerwerb) Merke: verschärfte Haftung im Verzug (§ 287 S.2) nur bei § 990 möglich, (§ 990 II) ( P ) Zurechnung bei Besitzerwerb durch Besitzdiener h. M.: es gilt § 166 I analog, wenn der Besitzdiener wie ein Vertreter auftritt (S) Repräsentationsprinzip (ansonsten § 831 BGB analog) auch nicht nach anderen Vorschriften (§€§€ 823 ff., 812 ff. Hs BGB. Streit, ob § 161 III BGB auf §§ 932 - 935 BGB oder § 936 BGB verweist AwR als Belastung i.S.d. 2 BGB (Rückgriff nach berechtigter GoA) scheidet aus, da A gar nicht mehr zahlen wollte. Darüber hinaus ist § 988 analog auch auf die Fälle anzuwenden, in denen die Besitzverschaffung bereicherungsrechtlich als Eingriffskondiktionen einzuordnen ist. Beispiel: G 433 Pkw E D § 929 KP § 929 PkW § 535 bzgl. �ճ{6Ges,��s�Cb���N�RS�;�AA3���y�H���A9b3��d�j��� �� PK ! ��Y����4@Q�Ҥ�}������+]D�IY7����2Ӕ����{a&�5��5 ���z��Hm0e���(g�&ց���z-��)wB~�)��N�Kk��҃�{O��y��>�$ Unentgeltlich = keine ausgleichende Zuwendung keine Gegenleistung. : §§ 812 ff. BGB Grundgedanken des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs vom Berechtigten1 Problematik Probleme des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen gemäß §§ 929–932 tauchen immer wieder in juristischen Klausuren auf und werden oftmals nur … BGB, Bösgläubigkeit i. S. v. § 990 BGB bei Minderjährigen und Hilfspersonen, Problem des „nicht mehr. eines Drittsicherungsgebers ... (§ 770 I BGB) analog bei anderen Gestaltungsrechten, z.B. "���H�w"����w̤ھ�� �P�^����O֛���;��aYՠ؛`G�kxm��PY�[��g
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ig�@��X6_�]7~ Rspr. § 987 I BGB C unverklagt. 09.09.2009 - Littbarski - Anfechtungsrecht 26.08.2009 - Kocher - § 951 BGB, Schlüsselgewalt § 1357 BGB, aufgedrängte Bereicherung, Vertretung ohne Vertretungsmacht, Ausgleich zwischen Gesamtschuldnern (Jungbullen-Fall; Idealheim-Fall) 12.08.2009 - Martiny - Nachbarrecht, § 906 II 2 BGB analog, § 909 BGB, VSD 29.07.2009 - Frey - Hypothek: fehlender Hypothekenbrief, … IV. § 359 S. 1 BGB dem Verbraucher allein eine Einwendung gegenüber der Bank, also ein Leistungsverweigerungsrecht einräumt oder es in analoger Anwendung des § 358 Abs. kondiktion neben EBV beim rechtsgrundlosen Besitzer. dejure.org Übersicht BGB Rechtsprechung zu § 822 BGB § 812 Herausgabeanspruch § 813 Erfüllung trotz Einrede § 814 Kenntnis der Nichtschuld § 815 Nichteintritt des Erfolgs § 816 Verfügung eines Nichtberechtigten § 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten § 818 Umfang des Bereicherungs- Diese liegt vor, wenn der Eigentümer gegen den Besitzer einen Herausgabeanspruch hat. Besitzer ist im Zeitpunkt der Nutzungsziehung bösgläubig (hingegen keine Geltung des § 991 I BGB, wenn Besitzer verklagt -> auch nicht analog!) ;L:�_|�/h���U���_|�C��s�N>$cS�Ґb� G��ְ� ������a�xkh}e�˕ `uC�vŖȟ��ތ����G�������'�NR!�ܿ-�����?��.A�m�z
�檣�FY��9|��2���O���{$`�PM(7~�+u�Bzj�����B_�%�V|� 2 BGB gegeben waren. 7), S. 280 ff. �o�o��?�������|��ݷ��o�=�����;��gq����Cd6oϏx8��a^�I�j����?����U��K��# ���}������-� §§ 992, 848 BGB V. Bereicherungsrechtliche Ansprüche 1. § 812 I 1 Var. BGB Die h.M. führt zu einer weitgehenden Beseitigung der Privilegierung bei Nutzungen; das Dilemma ist besser dadurch zu lösen, dass auch der rechtsgrundlose Eigentümer – entgegen § 818 I BGB – nicht Denn würden diese Ansprüche auch dem Anwartschaftsrechtsinhaber gewährt, so ergäbe sich eine Konkurrenz der Eigentumsansprüche wegen derselben Sache. Fütterung, Inspektionen) gemäß § 994 I 2 BGB nicht ersetzt, solange dem Besitzer die Nutzungen verbleiben. BGB 2. 1. Argumentation an, wendet jedoch die §§ 994 ff. § 100 BGB oder schuldhaftes Verhalten i.S.d. Jura-Ass ... Nutzungsersatz, §§ 987, 988, 990 BGB IV. BGB (§ 993 Abs. Der rechtsgeschäftliche Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen gemäß §§ 929 ff. werden). 2. Kapitalverkehrsrelevante DienstleistungenWeithin ungeklärt und umstritten ist das Verhältnis der Dienstleistungsfreiheit zum Kapitalverkehr34Aktuell wird der Streit im deutschen Recht z. Pkw §§ 104 Nr. �7�q��w�M\�n�S��We_���O��x-Q�r��1�{m�H�t���L��OP�
�PTOt�������/��+xX�����Gyc�9`����|�q���U�_���$�,d�8֡EK!��(,Q��[��K��]�G��� _�?^�? Notes Dates or Sequential Designation: Began with: Vol. 1 1. PAGE 1 FRIDAY, JANUARY 24, 2020 | YOURSUN.COM | AN EDITION OF THE SUN | $1.50 705252000258High 79, Low 60 Periods of sun; 10% chance of rain SEE PAGE 8BTODAY S WEATHER 2016 PULITZER PRIZE WINNER VOL. �2�ݡ��c��
!T]!a��b莌D�� � �,G&Bz�ꉡ����֮��}�.t��)K9�[ͭ�)4EO�a䒊�\�j�U�ʫ�6 ʩ�O��_ܓ`��A�{Ξ�"l�DJ��q��,QPlv���$���������/�%=p�N��@�AST� j��j2�>판1��hb�����|2������ɗ)%�U�jG*�gQm�rE��Җ� �i���dN�#5�]t<8���bi �����썰���ﹻ=��4�.D���7'��� /G0�U��d l���Ĕ���%$Op�X�G�pOG�X�'9����h�y��]@�� Später, § 990 I S. 2 schadet nur … 2 BGB gilt direkt im Dreipersonenverhältnis. Hs. Dann ist zwar ein Eigentumserwerb möglich, die Belastungen erlöschen aber nach §Â€ 935 BGB analog nicht. Schuldrecht - Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, privates Bau §§ 990, 987 (-), keine Bösgläubigkeit des E Dreipersonenverhältnis, ungerechtfertigte Bereicherung : 1982-09-01 1982-06-02 1982-12-02 1983-06-02 1983-09-02 1984.04-02 1984-12-02: Löwisch, Manfred: NJW 2003, 2049: Herausgabe von Ersatzverdienst ur Anwendbarkeit von § 285 BGB auf Dienst- und Arbeitsvertäge Haftung bei Personengesellschaften (insbesondere § 31 BGB analog und § 128 HGB), Einwendungen des Gesellschafters nach § 129 HGB, Haftung für Altschulden (§ 130 HGB), Haftung der Gesellschafter im Innen-verhältnis zueinander (§ 110 HGB bzw. BGB analog § 936 BGB hier nicht anwendbar, sondern §§ 932 ff. „ Übermaßfrüchten “ (die Sache wird über die Grenzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft hinaus regelrecht ausgebeutet) stellt sich das Problem nicht. Achtung: bei sog. << /Length 5 0 R /Filter /FlateDecode >> Rücktritt, Minderung Gl. Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot gem. § 125 I S.2 HGB analog. System der §§ 987 ff. Herausgabe der Miete 1. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gem. 1 Vieweg Werner Sachenrecht beck-shop.de. Die im besonderen Teil des Schuldrechts geregelten Vertragstypen sind im Übri- gen nicht abschließend Nach h.M. gilt § 823 BGB direkt, nach a.A. § 991 Abs. Schadensersatz. Auch die §§ 812 I 1 Alt. 48 988 BGB gilt unmittelbar nur im Dreipersonenverhältnis. Hat ein Besitzer, der die Sache als ihm gehörig oder zum Zwecke der Ausübung eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Nutzungsrechts an der Sache besitzt, den Besitz unentgeltlich erlangt, so ist er dem Eigentümer gegenüber zur Herausgabe der Nutzungen, die er vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zieht, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer …